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Radfahren im Winter © Nikita_Ignatev/unsplash.com

Sicher durch die Wintersaison

Regen, Wind, eisige Kälte und gefährliche Glätte: Die kalte Jahreszeit ist für viele Menschen Grund genug, das Fahrrad in den Winterschlaf zu schicken. Dabei muss man im Herbst und Winter nicht aufs Radfahren verzichten.

Radfahren bei Wind und Wetter ist für viele keine Option. „Dabei ist das Fahrrad auch im Herbst und Winter das optimale Verkehrsmittel, vor allem für kurze Wege“, sagt Gernot Epple vom ADFC Baden-Württemberg. Mit der richtigen Vorbereitung und Ausrüstung muss man Kälte, Glätte und Schnee nicht fürchten.

Licht in der Dunkelheit

Im Herbst und Winter ist es für Radfahrer*innen vor allem wichtig, gut zu sehen und gut sichtbar zu sein. Ob dynamo- oder batteriebetrieben: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO)  muss vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht angebracht werden. Dazu kommen Reflektoren –  ebenfalls vorne weiß und hinten rot. An den Pedalen sind je zwei, nach vorn und nach hinten leuchtende, gelbe Rückstrahler vorgeschrieben, an den Rädern Speichenreflektoren, -sticks oder Reflexstreifen. Gernot Epple rät außerdem zu heller Kleidung und zusätzlichen Reflexmitteln: „Alles, was man am Körper trägt, ist effizienter.“ Die einfachste Lösung sind reflektierende Klettbänder um Arme und Beine. Aus technischer Sicht ist es sinnvoll, die Kontakte der Beleuchtung mit Öl oder Batteriepolfett vor Korrosion durch Nässe und Salz zu schützen.

Tipps für den richtigen Grip

Aus diesem Grund sollte man auch die Kette regelmäßig – bis zu täglich –schmieren. „Bei Salz und Schneematsch kann sie buchstäblich über Nacht rosten“, so Epple. Bremsen und Reifen benötigen in der Wintersaison ebenfalls besondere Aufmerksamkeit: Da der Verschleiß durch Nässe und Schmutz höher ist, sollten die Bremsbeläge regelmäßig kontrolliert und, wenn nötig, ersetzt werden. Außerdem muss die Bremsanlage entsprechend gewartet sein, da die Seilzüge einfrieren können. Bei tieferem Schnee und Matsch empfiehlt der ADFC-Fachreferent für technische Innovationen ein gröberes Reifenprofil und einen leicht verringerten Luftdruck, „das sorgt für mehr Halt auf der Fahrbahn.“ Dabei darf der auf der Flanke des Reifens aufgedruckte Mindestdruck aber nicht unterschritten werden. Bei Glätte hilft aber das beste Profil nicht. Hier sorgen nur eine entsprechende Gummimischung und Lamellen oder besser noch Spikes bei speziellen Fahrradwinterreifen für den richtigen Grip. Besonders an Gefällestrecken sind diese sinnvoll und zuverlässig. „Bei Glätte fahre ich lieber Rad mit Spikes als Auto mit Winterreifen“, sagt Epple. Pedelec-Fahrern rät er, die kälteempfindlichen Akkus mit einem Neoprenüberzug zu schützen – so kann man Reichweitenverlusten entgegenwirken.

Kunst- statt Pflanzenfasern

Da Radfahrer*innen im Winter besonders schnell auskühlen ist außerdem die richtige Kleidung wichtig: Wind- und wasserdicht sowie atmungsaktiv sollte sie sein. Epple empfiehlt das Zwiebelprinzip aus mehreren Schichten und Funktionsunterbekleidung, die sowohl wärmt als auch Feuchtigkeit nach außen abgibt. Von Baumwolle rät er eher ab, Kunstfasern und Wolle seien geeigneter. Wichtig sind auch gute Handschuhe. Fäustlinge halten zwar die Hände warm, sind aber bei der Bedienung von Bremsen und Schaltung eher hinderlich. Epple empfiehlt Drei- oder Vierfinger-Handschuhe, grundsätzlich hängt es aber immer vom individuellen Kälteempfinden ab.

Auf die Straße ausweichen

Generell gilt für frostunerschrockene Radfahrende: bei Glätte mehr Abstand halten, Tempo reduzieren und in den Kurven weder treten noch bremsen. Lässt es sich nicht vermeiden, frühzeitig und maßvoll bremsen. Auf Glatteis sollte man Lenkbewegungen vermeiden und ohne zu bremsen ausrollen. Was viele nicht wissen: Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg nicht ausreichend gestreut oder geräumt ist, dürfen Radfahrer ganz legal auch auf die geräumte Straße ausweichen.


https://freiburg.adfc.de/pressemitteilung/sicher-durch-die-wintersaison

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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