Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC / Westrich

Destatis: Drastischer Anstieg Pedelec-Unfälle

Destatis: Drastischer Anstieg der Pedelec-Unfälle im 1. Halbjahr 2020 / ADFC: Radfahren darf kein Risikosport sein!

Die Sicherheit für Radfahrende hat sich laut heute publizierter Daten des Statistischen Bundesamtes im ersten Halbjahr 2020 weiter verschlechtert. Besonders drastisch stieg die Zahl der Pedelec-Unfälle an. Der Fahrradclub ADFC warnt seit Langem vor wachsenden Unfallrisiken durch überkommene Fahrradinfrastruktur. Er appelliert an die Kommunen, die Radwegenetze schnell dem gestiegenen Bedarf entsprechend auszubauen. 

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die seit der Corona-Krise neu entfachte Begeisterung für das Rad- und Pedelecfahren darf nicht in Rekord-Unfallzahlen münden. Radfahren darf kein Risikosport sein – es muss komfortabel und sicher für Menschen aller Altersgruppen und Fitnesslevel werden. Der Ausbau der Radinfrastruktur geht quälend langsam voran, weil Politik meist insgeheim weiter am Ideal der auto-optimierten Stadt festhält. Radfahren ist gesund und soll es auch bleiben! Die Fahrradnation-in-spe kann nicht zehn Jahre auf zeitgemäße Radwegenetze warten – wir brauchen den schnellen Infrastrukturausbau jetzt!“

48 Prozent mehr Pedelec-Unfälle

Laut Destatis ist die Zahl der Unfälle mit Fahrrädern ohne elektrische Unterstützung im ersten Halbjahr geringfügig von 34.858 auf 33.343 gesunken, die Zahl der Pedelec-Unfälle aber hat sich drastisch erhöht: von 4.252 im ersten Halbjahr 2019 auf 6.227 in 2020, das macht eine Zunahme von 48 Prozent. Während bei allen anderen Verkehrsarten die Anzahl der Getöteten sank, kamen 2020 fast sieben Prozent mehr Pedelecfahrerinnen und -fahrer ums Leben als zuvor. Bei den Schwerverletzten nahm die Zahl sogar um 50 Prozent zu.

Viele Neuaufsteiger auf dem Pedelec (vulgo: E-Bike)

Nach Einschätzung des ADFC ist die Zunahme der Pedelec-Unfälle auch im Zusammenhang mit den stark angestiegenen Verkaufszahlen seit der Corona-Krise zu sehen. Laut Zweirad-Industrieverband ist der Verkauf sogenannter E-Bikes im ersten Halbjahr um 16 Prozent gestiegen. Stork: „Es reicht aber nicht, Pedelec-Fahrtrainings anzubieten – der wichtigste Hebel ist die Infrastruktur. Für die verkehrsüberlasteten Städte ist es ein Segen, wenn viele Menschen das Rad- und Pedelecfahren für sich neu entdecken. Alles, was sie jetzt brauchen, ist gute Infrastruktur.“    

Hauptunfallgegner: Auto

Etwa zwei Drittel aller Fahrrad- und Pedelecunfälle sind Kollisionen mit Autos. Hauptschuld trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer beziehungsweise die Autofahrerin. Bei knapp 20 Prozent der polizeilich erfassten Unfälle ist kein Unfallgegner im Spiel. Bei diesen sogenannten Alleinunfällen kommen Radfahrende beispielsweise durch mangelhafte Infrastruktur zu Fall – also durch Schlaglöcher, Baumwurzelaufbrüche, Abbruchkanten oder Hindernisse auf dem Radweg.

Hinweis für Redaktionen: Die oben erwähnten Unfallzahlen sind auf Basis der Destatis-Monatsberichte errechnet. Die finalen Unfalldaten für das 1. Halbjahr 2020 finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes.In unserem Pressebereich finden Sie Themenfotos sowie unsere älteren Pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

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Radfahrerin auf ungeschütztem Radfahrstreifen

Bedrohliche Nähe auf ungeschützer Radspur

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Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer

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https://freiburg.adfc.de/pressemitteilung/destatis-drastischer-anstieg-pedelec-unfaelle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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